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Interview

Tomatenfrösche gehören zu den Verlierern

Der Tomatenfrosch (Dyscophus antongilii) wurde bei der CITES CoP17 runtergestuft. Foto: Franco Andreone (Franco Andreone)

Vor einigen Wochen fand die 17. CITES- Artenschutzkonferenz in Johannesburg statt. Der Reptilienforscher und Wissenschaftliche Mitarbeiter am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Mark Auliya, war vor Ort als wegweisende Entscheidungen getroffen wurden.

Worum geht es auf der CITES-Artenschutzkonferenz genau? Was ist das Ziel?

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) soll den internationalen Handel von bedrohten Arten regulieren, so dass das Überleben von Arten durch diesen nicht gefährdet wird. Es ist auch als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen bekannt. Die Ende September in Johannesburg stattfindende CITES CoP17 war mit etwa 3000 Teilnehmern die bisher größte.

Wodurch ist der Artenschutz generell geregelt?

CITES ist das einzige Regelwerk, das den Handel von Arten international überwacht; Voraussetzung ist allerdings, dass diese Arten bereits in einer der drei Anhänge von CITES gelistet sind. Für Anhang I-Arten darf kein kommerzieller Handel stattfinden. Für Anhang II-Arten wird der Handel über erforderliche Dokumente legalisiert, und für Anhang III-Arten wird lediglich ein Dokument des Herkunftslandes benötigt und der Antrag für eine Listung in Anhang III kann jederzeit von dem jeweiligen Land gestellt werden. Anders ist es bei Anträgen von Arten in die Anhänge I und II, die nur in den alle drei Jahre stattfindenden Konferenzen der Mitgliedsstaaten erfolgen können.

Der Schutz von Arten wird im allgemein auf der Basis von nationalen und teils internationalen Gesetzen gewährleistet. Länderübergreifend sind das beispielsweise in Europa, die Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die Vogelschutzrichtlinie der EU, oder auch die sogenannte Bonner Konvention, die den Schutz von weltweit wandernden Tierarten überwacht.

Wie viele Arten stehen denn aktuell auf der Liste und welche Arten sind besonders gefährdet?

Gegenwärtig sind über 35000 Arten in diesen drei Anhängen gelistet, darunter 5600 Tierarten. Besonders gefährdet sind Arten, die geografisch nur sehr regional beziehungsweise lokal verbreitet sind, und solche mit ungünstigen biologischen Kriterien, wie beispielsweise späte Geschlechtsreife oder geringe Gelegegröße. Außerdem sind Arten gefährdet, die international sehr nachgefragt sind. Das kann aufgrund von Bedrohung, Seltenheit, Schutzstatus oder auch kulturellem Glauben der Fall sein oder auch weil eine Art sich als Nutzart für die lederverarbeitende Industrie etabliert hat.

Sie selbst forschen über Reptilien, wie ist die Lage dort?

Derzeit stehen über 800 Arten auf den Anhängen von CITES. Dabei handelt es sich um Arten, die bereits vor dem Bestehen der Konvention 1975, international gehandelt wurden, wie etwa Krokodile, Landschildkröten, Riesenschlangen, Leguane, Chamäleons und Taggeckos.

Selbst die Erkenntnis, dass die weltweit fortschreitende Habitatzerstörung, Ausbreitung von Agrarflächen und Monokulturen, Umweltverschmutzung und Klimawandel, Auswirkungen auf Reptilienarten und –populationen haben, reichen nicht, um den internationalen Handel dahingehend anzupassen. Gesellschaftliche Trends und eine stetige Nachfrage nach bestimmten Arten für zum Beispiel die Modeindustrie, medizinische Zwecke, oder den Exotenhandel geben den Anreiz Gesetzeslücken zu nutzen. Diesen zusätzlichen illegalen Handel kann man nur schwer bemessen und eliminieren. Interessengruppen, die Reptilien nutzen, haben es schwer mit der Erkenntnis, dass sie an der Übernutzung bestimmter Arten ebenfalls mitverantwortlich sind. Die Lobbyisten der Terrariumindustrie beispielsweise sind stark aufgestellt und politisch einflussreich. Gleichfalls sind indoktrinierte Gewohnheiten und Traditionen des ostasiatischen Raums enorm mächtig, um diese mit Artenschutzfragen beeinflussen zu können. So haben sich längst Märkte in anderen Kontinenten etabliert, um diesen Markt in Ostasien bedienen zu können.

Der wissenschaftliche Artenschutz ist die letzten Jahre nachhaltig erlahmt; so geht es heute primär um Ökosystemdienstleistungen und Klimawandel. Immer mehr wird die Nutzung von Arten, auch Reptilienarten, damit begründet, dass diese die Lebensgrundlage vieler lokalen Gemeinden, darstellen, zum Beispiel Großreptilien, die für die lederverarbeitende Industrie eingesetzt werden wie Pythons und Warane oder beliebte Arten für den Lebendhandel wie Chamäleons und Landschildkröten. Es ist nicht unbekannt, dass die Gewinnmargen, vom Fänger zum Exporteur enorm sind, und der Anteil von Bevölkerungsgruppen, die Arten für den Handel fangen oder jene, die sie nutzen, Minderheiten sind und somit dieses Argument nicht standhaft sein kann. In diesem sehr komplexen Geflecht aus Angebot und Nachfrage bleibt die „Naturschutz-, oder „Artenschutzethik“ auf der Strecke.

Warum ist der Handel für die Arten oder auch allgemein problematisch?

Der intensive nicht nachhaltige Handel von Arten ist problematisch. Die spezifischen Funktionen verschiedener Arten in ihren angestammten Ökosystemen sind oft sehr komplex und das dabei entstehende Ungleichgewicht einer Lebensgemeinschaft durch Fehlen einer Art kaum vorhersehbar. Dies zeigen unter anderem Studien zum Haifischflossenhandel. Durch das Entfernen dieser Topprädatoren verändern sich marine Ökosysteme mit ihren spezifischen Nahrungsgeflechten zum Nachteil der ganzen Lebensgemeinschaft.

Wie sind die Ergebnisse des Treffens in Johannesburg?

In über 60 Anträgen von Mitgliedsstaaten der Konvention wurde über die Listung von neuen Arten, solchen die noch nicht in den Anhängen der Konvention stehen, Höher- oder Runterstufung von Arten, die bereits in den Anhängen stehen, oder über Abänderungen ehemaliger Listungsanträge abgestimmt.

Eines der unerfreulichsten Ereignisse war, dass der Antrag von zwölf afrikanischen Ländern und Sri Lanka gescheitert ist, den afrikanischen Steppenelefanten in Anhang I hochzurücken. Hier konnte keine Zweidrittelmehrheit erzielt werden. Die EU hat ebenfalls dagegen gestimmt, mit der Begründung, dass für Populationen des südlichen Afrikas die erforderlichen biologischen Kriterien für die Höherstufung in den Anhang I nicht gegeben wären. Die Ablehnung der EU war mit ausschlaggebend für diese Entscheidung. Gleiches ist dem absoluten Handelsverbot für den afrikanischen Löwen wiederfahren. Es dürfen weiterhin Trophäen und Knochen gehandelt werden. Der Antrag von neun afrikanischen Ländern den Handel mit Teilen des Löwen zu unterbinden, ist ebenfalls gescheitert. Man hat sich hier darauf geeinigt, dass dieser Handel (Zähne, Klauen und Knochen) weiterhin legal für Nachzuchten ist. Der Handel mit Teilen wilder Löwen hingegen ist illegal.

Die meisten Anträge wurden allerdings mit einer zweitdrittel Mehrheit angenommen. Große Entscheidungen darunter waren die Höherstufung aller acht Schuppentierarten (Manidae spp.) und des afrikanischen Graupapageis (Psittacus erithacus) in den Anhang I und die Listung des Seidenhais (Carcharhinus falciformis), der Fuchshaie (Alopias spp.) und Mobularochen (Mobula spp.) in den Anhang II. Viele Reptilienarten, darunter die verbleibenden noch nicht in CITES gelisteten Taxa, Stummelschwanzchamäleons, Rieppeleon spp. und Rhampholeon spp. schafften es in den Anhang II. Der Konsumhandel mit tropischen in Asien beheimaten Weichschildkröten hat auch auf die afrikanischen Arten übergegriffen; alle fünf Arten nebst einer westasiatischen Art wurden ebenfalls in den Anhang II aufgenommen. Das sind erste Erfolge.

Sind ihre Erwartungen an die Konferenz erfüllt? Was hatten sie sich erhofft?

Meine Erwartungen sind mehr oder minder erfüllt worden, vor allem was die Amphibien und Reptilien angeht. Weniger glücklich war die Entscheidung zum Borneo Taubwaran (Lanthanotus borneensis), der nun nicht im Anhang I, sondern in den Anhang II gestellt wird - aufgrund des Eingreifens Indonesiens. Das Land schlug zu eine Nullquote für Wildfänge der Art vor. Malaysia stimmte Indonesien zu. Nun bleibt zu hoffen, dass Wildfänge nicht als Nachzuchten den internationalen Markt bedienen; hier sind Vollzugsbehörden in den Export- und Importländern gefragt.

Auch die Runterstufung des madagassischen Tomatenfroschs (Dyscophus antongilii) ist keine positive Entwicklung und diesem Antrag Madagaskars hätte man nicht stattgeben sollen. Es handelt sich um eine sehr lokal verbreitete Art im Nordosten Madagaskars. Wichtig ist nun, dass durch diese Rückstufung, auch angepasste Managementmaßnahmen implementiert werden, um eine Übernutzung durch internationale Nachfrage verhindern zu können.

Schlußendlich war es trotz dieser zwei weniger erfreulichen Entscheidungen insgesamt, vor allem für die Listungsanträge zu Amphibien und Reptilien, eine sehr erfolgreiche Tagung.


Ergebnisse der CITES CoP17

Kontakt: Dr. Mark Auliya Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) mark.auliya@ufz.de

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