Impulse geben und vernetzen
Die Grundfinanzierung der Forschungsprogramme der Helmholtz-Gemeinschaft basiert auf einem längerfristig ausgerichteten, wettbewerblichen Verfahren.
Im Rahmen der Programmorientierten Förderung (POF) werden die Budgets der 18 Helmholtz-Zentren für eine Programmperiode festgelegt. Um auch neue Forschungsthemen, Querschnittsaktivitäten und gemeinschaftsweite Initiativen finanzieren zu können, gibt es mit dem Impuls- und Vernetzungsfonds (IVF) ein weiteres zentrales Finanzierungselement.
Der IVF hat darüber hinaus eine wichtige Anreizfunktion beim Erreichen der Ziele des Paktes für Forschung und Innovation. Der vereinbarte jährliche Budget-Zuwachs ist daran gebunden, dass die Wissenschaftsorganisationen definierte, mit der Politik ausgehandelte Ziele erreichen. Der IVF ermöglicht gemeinschaftsweise Initiativen im Dienst dieser Ziele.
Was der Impuls- und Vernetzungsfonds fördert, wird mit den Zuwendungsgebern aus Bund und Ländern im Rahmen eines mehrjährigen Förderkonzepts abgestimmt.
Für die Jahre 2021-25 stehen folgende Themen im Impuls- und Vernetzungsfonds im Vordergrund:
- Neue Forschungsthemen, die sich dynamisch entwickeln und das Zusammenwirken von vielen verschiedenen Bereichen der Helmholtz-Gemeinschaft erfordern: Diese Themen sollen im Rahmen der „Wegbereiter-Projekte“ im Verbund erforscht werden und auch Partner im Wissenschaftssystem einbeziehen.
- Initiativen zur Weiterentwicklung der Transferkultur an den Helmholtz-Zentren: Hier geht es um Entrepreneurship Education, die Unterstützung von Ausgründungsideen und die Weiterentwicklung von Indikatoren für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft.
- Talentmanagement: Hier geht es um die Rekrutierung von Helmholtz-Nachwuchsgruppenleiter:innen, um Qualifizierung im Rahmen der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte und um einen besonderen Blick für Diversität und Internationalisierung in Personalentwicklung und den Unterstützungsprozessen der HR.
Der Impuls- und Vernetzungsfonds unterstützt Helmholtz-Zentren und Hochschulpartner, allerdings können Anträge nur über den Vorstand eines Helmholtz-Zentrums eingereicht werden. Die Antragstellung ist im Rahmen von Ausschreibungen möglich. Die Vergabe der Mittel des IVF funktioniert nach einem konsequenten Wettbewerbsprinzip mit internationalem Peer Review und ist zeitlich begrenzt.