Blickwinkel
Nur für kurze Zeit?

Bild: Jindrich Novotny
Befristete Anstellungen sind in der Wissenschaft keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Doch nicht nur Forscher müssen sich damit abfinden: Auch viele Mitarbeiter aus dem administrativen und technischen Bereich haben Zeitverträge. Ist das vertretbar? Was spricht für eine Befristung, was dagegen? Zwei Blickwinkel
Elke Luise Barnstedt ist Vizepräsidentin für Personal und Recht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Bild: Jindrich Novotny
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen, oftmals an einem anderen Arbeitsplatz in der Forschungseinrichtung, eine dauerhafte Einstellung folgt. Dies belegt den verantwortungsbewussten Umgang mit Befristungen. Es wäre sehr bedauerlich und für die Universitäten und Forschungszentren sehr abträglich, wenn der Befristungsgrund einer Drittmittelfinanzierung von VT-Personal nicht erhalten bliebe.
Das WissZeitVG war ursprünglich als Qualifizierungsgesetz konzipiert: Wer sich wissenschaftlich qualifiziert, also zum Beispiel eine Doktorarbeit schreibt oder die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur erwirbt, kann befristet beschäftigt werden. Es ist daher konsequent, den Geltungsbereich des WissZeitVG auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu begrenzen.
Andreas Keller ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands sowie stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Bild: Jindrich Novotny
Administrative und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Daueraufgaben im Wissenschaftsbetrieb wahr. Selbstverständlich haben auch sie Anspruch auf Fortbildung, eine wissenschaftliche Qualifizierung streben sie in der Regel nicht an. Für die Wahrnehmung von Daueraufgaben in einer Hochschule oder Forschungseinrichtung muss es aber Dauerstellen geben. Gerade in Technik und Verwaltung ist die Wissenschaft auf Kontinuität und Qualität angewiesen. Erfahrungswissen sammeln und Netzwerke aufbauen – das funktioniert nicht mit dem Hire and Fire-Prinzip.
Das gilt auch für Beschäftigte in Drittmittelprojekten. Eine wissenschaftliche Einrichtung, die heute Drittmittel einwirbt, sollte zuversichtlich davon ausgehen, auch morgen und übermorgen Drittmittel einzuwerben. Beschäftigte, die heute in Drittmittelprojekt A eingesetzt werden, können vielleicht übermorgen in Projekt B mitarbeiten und dazwischen über einen Überbrückungsfonds finanziert werden. Das alles setzt freilich eine aktive Personalpolitik voraus. Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nach einer Stärkung ihrer Autonomie gerufen und diese über Landeshochschulgesetze beziehungsweise das Wissenschaftsfreiheitsgesetz bekommen haben, müssen unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer Autonomie verantwortungsbewusst umgehen können.
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