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Der Senat empfiehlt: Die Aufteilung der Forschungsmittel

Der extern besetzte Senat hat in der Helmholtz-Gemeinschaft die wichtige Funktion, Empfehlungen an die Zuwendungsgeber für thematische Prioritäten und die finanzielle Förderung der Forschungsprogramme zu beschließen.

Um zu diesen Empfehlungen zu gelangen, berät er zunächst im Rahmen der forschungspolitischen Vorgaben die Struktur und die Strategien der Forschungsbereiche. Dann veranlasst er die Bewertung der Forschungsprogramme durch unabhängige, international angesehene Expertinnen und Experten und berät deren Ergebnisse, um daraus die Finanzierungsempfehlungen für die Zuwendungsgeber abzuleiten. Der Senat tagt mindestens einmal im Jahr.

Mitglieder

  • die für die Forschung zuständige Bundesministerin,
  • zwei von den betroffenen Bundesländern benannte Forschungsminister,
  • ein Staatssekretär des für Wirtschaft und Energie zuständigen Bundesministeriums
  • sechs externe Wissenschaftler, die das Spektrum der Helmholtz-Gemeinschaft abdecken sollten,
  • sechs Persönlichkeiten aus der Wirtschaft,
  • ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und ein von den betroffenen Bundesländern benannter Vertreter der Finanzministerien der Länder,
  • zwei Vertreter, die aus dem Kreise der Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der Leibniz-Gemeinschaft und des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates von diesen bestimmt werden,
  • zwei Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
  • der Präsident des Helmholtz-Gemeinschaft e.V., der den Vorsitz im Senat führt.

Nina Ohlwein

Bereichsleiterin Gremien
Helmholtz-Gemeinschaft