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SARS-CoV-2-Impfstoff

Wer sollte zuerst geimpft werden?

Eine Expertengruppe schlägt vor, die folgenden Bevölkerungsgruppen zuerst zu impfen: Ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen, Mitarbeiter in der Gesundheitsversorgung sowie Menschen, die in grundlegenden Bereichen der Daseinsvorsorge arbeiten. Bild: Shutterstock/Halfpoint

Die Zulassung für den ersten Impfstoff gegen SARS-CoV-2 rückt näher. Doch die Impfdosen werden nicht für alle reichen. Wie die Impfung in Deutschland geregelt wird und welche Personengruppen den Impfstoff zuerst bekommen sollten.

Die jüngsten Entwicklungen machen Hoffnung im Kampf gegen das neuartige Coronavirus: Am 9. November haben die Pharmaunternehmen BioNTech und Pfizer erste Ergebnisse aus der entscheidenden klinischen Studienphase vorgelegt. Die gute Nachricht: Ihr Impfstoff schütze zu mehr als 90 Prozent vor einer Erkrankung an COVID-19. In der kommenden Woche wollen die Firmen die Zulassung in den USA beantragen, schon jetzt werden weltweit Lieferverträge geschlossen. So will beispielsweise die EU bis zu 300 Millionen Impfdosen bestellen.

Doch auch wenn die ersten Dosen wie erhofft Anfang 2021 verfügbar sein sollten, werden sie nicht für alle impfbereiten Bürger ausreichen. Welche Bevölkerungsgruppen sollten also zuerst geimpft werden? Auf Wunsch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben die Ständige Impfkommission (STIKO), der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina dazu jetzt ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Wie der STIKO-Vorsitzende Thomas Mertens erläuterte, wird dieses Dokument die Basis für detailliertere Empfehlungen bilden, die die am Robert Koch-Institut angesiedelte STIKO noch in diesem Jahr erarbeitet.

Bild: pixabay / Elchinator

Die Fachleute der STIKO, des Ethikrates und der Leopoldina schlagen vor, die folgenden Bevölkerungsgruppen zuerst zu impfen: Ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen, Mitarbeiter in der Gesundheitsversorgung sowie Menschen, die in grundlegenden Bereichen der Daseinsvorsorge arbeiten – also in öffentlichem Dienstleistungen zur Grundversorgung, etwa in Schulen oder Krankenhäusern. 

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Alena Buyx betonte in der Pressekonferenz zur Ergebnisvorstellung, dass diese Priorisierung – also die Bevorzugung einzelner Bevölkerungsgruppen, bis genügend Impfstoff für alle verfügbar ist – zeitlich begrenzt sein wird. Weil sie aber elementare Fragen des Gesundheits- und Lebensschutzes jedes Einzelnen sowie der Gerechtigkeit und Solidarität in der Gesellschaft betrifft, müsse dabei besondere Sorgfalt aufgewendet werden. „Priorisierungsentscheidungen müssen verfassungskonform sein, gut begründet in transparenten Verfahren öffentlich kommuniziert und rechtlich abgesichert sein“, sagte Alena Buyx.

Gerechter und geregelter Zugang zur Impfung

Die Autoren des Positionspapiers haben vier Impfziele als Basis für die Priorisierung erarbeitet. Demnach sollen erstens schwere COVID-19-Verläufe mit Klinikaufenthalten und Todesfällen verhindert werden. Zweitens benötigen Personen mit hohem beruflichen Risiko wie etwa medizinisches Personal besonderen Schutz. Das dritte Impfziel beinhaltet den Schutz von Personen, die für das Gemeinwesen besonders relevante Funktionen erfüllen und nicht ohne weiteres ersetzt werden können. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeitende der Gesundheitsämter, der Polizei, der Feuerwehr und Lehrende, die häufig direkten Kontakt zu Risikogruppen haben. Viertens ist die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. „Man muss aber nicht darauf warten, dass die erste Gruppe komplett durchgeimpft ist, bevor man mit der zweiten beginnen kann, das kann parallel laufen“, so Alena Buyx. „Denn manche Gruppen können einfacher und schneller geimpft werden als andere. Aber es müssen Kontingente vorgehalten werden.“

Ziel sei es, den größten Nutzen für die gesamte Bevölkerung zu erzielen, schilderte Thomas Mertens. Die Experten sind sich im Klaren darüber, dass eine solche Priorisierung in der Öffentlichkeit transparent und verständlich kommuniziert werden muss – allein deshalb, weil Impfungen stets eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraussetzen. Auch die Impfung zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion wird freiwillig sein. Eine allgemeine Impfpflicht werde es nicht geben, stellten die Fachleute klar.

„Die Impfung zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion wird freiwillig sein.“

Aufbau von Impfzentren und mobilen Impfteams

Bereits Mitte Oktober 2020 hatte Jens Spahn die Gesundheitsminister der Bundesländer beauftragt, Standorte für die deutschlandweit geplanten 60 Impfzentren festzulegen. Hinter diesem Vorgehen stecken mehrere Überlegungen. Zum einen sind die SARS-CoV-2-Impfstoffe wärmeinstabil und müssen bei Minustemperaturen transportiert und gelagert werden, was Hausärzte vor große Herausforderungen stellen würde. Auch die Last der Priorisierung möchte Spahn ihnen nicht aufbürden. Darüber hinaus soll es mobile Impfteams geben, die beispielsweise Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen impfen könnten. Für die Bevölkerung soll der Impfstoff kostenlos sein.

Bild: pixabay / whitesession

Wie bei jeder neu zugelassenen Impfung wird es auch beim SARS-CoV-2-Impfstoff notwendig sein, nach der Markteinführung auftretende Nebenwirkungen rechtzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Auch dafür sollen in den nächsten Wochen Strukturen aufgebaut werden. Unter Beachtung des Datenschutzes sollen bestimmte produktspezifische Informationen wie beispielsweise der Präparate-Name und die Chargennummer, darüber hinaus das Impfdatum, der Wohnort und das Alter des Impflings sowie eventuelle Nebenwirkungen in einer zentralen Datenbank erfasst werden.

Laut Leopoldina-Präsident Gerald Haug müssten jedoch bei allem Optimismus die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen nach wie vor umgesetzt und eingehalten werden. Auch wenn die Impfstoffe verfügbar sein werden, werde es trotzdem weiterhin die AHA-L-Regeln und Kontaktbeschränkungen geben, betonte Haug.

Carlos A. Guzmán leitet die Abteilung Vakzinologie und Angewandte Mikrobiologie am HZI. Bild: HZI

Geduld ist gefragt

Auch nach Ansicht von Carlos A. Guzmán, Leiter der Abteilung Vakzinologie und Angewandte Mikrobiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, wird man auf eine Priorisierung nicht verzichten können. Guzmán gibt aber noch einen anderen Aspekt zu bedenken: „Die Erfahrung mit anderen Impfstoffen zeigt, dass nicht jede Impfung für alle Bevölkerungsgruppen gleich gut geeignet ist. So werden wir vielleicht einen SARS-Cov-2-Impfstoff zur Verfügung haben, der bei Erwachsenen bis 59 Jahren besonders wirksam ist. Oder einen anderen, den Personen über 60 Jahren besonders gut vertragen. Welchen Bevölkerungsgruppen wir die Impfstoffe verabreichen, hängt also auch ganz wesentlich von den Ergebnissen der klinischen Studien und den daraus folgenden Zulassungen ab. Bis diese vorliegen, müssen wir noch etwas Geduld haben.“

Positionspapier

Pressemitteilung

Themenseite SARS-CoV-2

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