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Helmholtz Perspektiven November 2015

25StandPunKtE Helmholtz Perspektiven November – Dezember 2015 „Für Daueraufgaben in einer Hochschule oder Forschungseinrichtung muss es Dauerstellen geben“, sagt Andreas Keller, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands sowie stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Diskutieren Sie zum Thema unter: www.helmholtz.de/ blickwinkel I mmer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das ist ein besorgniserregender Trend, von dem zunehmend nicht nur das wis- senschaftliche, sondern auch das administrative und technische Personal in Hochschule und For- schung betroffen sind. Über die allgemeinen Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinaus sieht das geltende Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wiss- ZeitVG) vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik (VT) befristet beschäftigt werden können, wenn ihre Stelle überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird. Es ist höchste Zeit, dass dieser Befristungstatbestand aus dem Gesetz gestrichen wird. Das WissZeitVG war ursprünglich als Qualifi- zierungsgesetz konzipiert: Wer sich wissenschaftlich qualifiziert, also zum Beispiel eine Doktorarbeit schreibt oder die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur erwirbt, kann befristet beschäftigt werden. Es ist daher konsequent, den Geltungsbe- reich des WissZeitVG auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu begrenzen. Administrative und technische Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter nehmen Daueraufgaben im Wissenschaftsbetrieb wahr. Selbstverständlich haben auch sie Anspruch auf Fortbildung, eine wissen- schaftliche Qualifizierung streben sie in der Regel nicht an. Für die Wahrnehmung von Daueraufgaben in einer Hochschule oder Forschungseinrichtung muss es aber Dauerstellen geben. Gerade in Technik und Verwaltung ist die Wissenschaft auf Kontinu- ität und Qualität angewiesen. Erfahrungswissen sammeln und Netzwerke aufbauen – das funktioniert nicht mit dem Hire and Fire-Prinzip. Das gilt auch für Beschäftigte in Drittmittelpro- jekten. Eine wissenschaftliche Einrichtung, die heute Drittmittel einwirbt, sollte zuversichtlich davon ausgehen, auch morgen und übermorgen Drittmittel einzuwerben. Beschäftigte, die heute in Drittmittel- projekt A eingesetzt werden, können vielleicht über- morgen in Projekt B mitarbeiten und dazwischen über einen Überbrückungsfonds finanziert werden. Das alles setzt freilich eine aktive Personalpolitik voraus. Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nach einer Stärkung ihrer Autonomie gerufen und diese über Landeshochschulgesetze beziehungs- weise das Wissenschaftsfreiheitsgesetz bekommen haben, müssen unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer Autonomie verantwortungsbewusst umgehen können. 

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