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Helmholtz Perspektiven 021_4

23 Helmholtz Perspektiven März – April 2014 STANDPUNK TE Ü ber die elektronische Patientenakte wird seit über 20 Jahren diskutiert. Oft mit unklaren Begrifflichkeiten, falschen Heilsversprechen und überzogenen Erwartungen, aber auch begleitet von unbegründe- ten Befürchtungen. Die wichtigste Klarstellung zu Beginn: Es gibt elektronische Patientenakten, die vom Arzt oder der behandelnden Institution geführt werden, und es gibt elektronische Gesundheitsak- ten, die sich in der Hand des Patienten befinden. Die einzige Gemeinsamkeit beider Formen ist die verwirrende Vielfalt an Namen, unter denen sie in der Debatte auftauchen. Ansonsten unterschei- den sie sich in fast allem: in ihrer Finanzierung, in ihrer Verlässlichkeit und Vollständigkeit; in den Personen, die für sie Verantwortung tragen und im Schadensfall haften – und damit eben auch in ihrer Nützlichkeit für Patienten und Gesellschaft. Die zeitlichen Perspektiven sind ebenfalls grundverschieden: Eine Akte des Patienten geht immer über die einzelne Behandlungsepisode hin- aus und zielt auf eine lebenslange Dokumentation der Krankheitsgeschichte ab. Die arztgeführte Akte ist beschränkt auf den jeweiligen Behandlungsfall und die Institution. Denn inhaltlich, technisch und datenschutzrechtlich ist es gar nicht so einfach, institutionsübergreifende, von Medizinern verant- wortete Akten zu organisieren. Gleichwohl kommt erst in der Dokumentation über die einzelne Be- handlungsepisode hinaus der wahre Mehrwert zum Tragen: Die Dokumentation von Krankengeschichte und Behandlungsverläufen läge dauerhaft vor, die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation und die Notfallbehand- lung würden entschieden verbessert werden. Als exemplarische erste Entwicklung auf diesem Weg kann das Projekt zur institutionsübergreifenden „Elektronischen Fallakte“ gelten. Erfreulicherweise hat sich im zurückliegenden Jahrzehnt bereits einiges getan. Die Politik hat explizit die Einführung einer institutionsübergrei- fenden elektronischen Patientenakte und deren Unterstützung durch die Gesundheitstelematik- infrastruktur vorgesehen. Doch Herausforderungen auf dem Weg zu sicheren und funktionalen Systemen bleiben. Dabei sollte man nicht nur an Datenschutz und Datensicherheit denken. Auch die Fragen, wie viele Daten strukturiert – und nicht als Freitext oder gescannte Papierunterlagen – vorliegen, in welchen standardisierten Datenformaten und mit welchen internationalen Terminologien sie kodiert sind, sind für die institutionsübergreifende Weiterverarbei- tung essentiell. Und nicht zuletzt sind berufs- und haftungsrechtliche Fragen zu klären: Nur elektroni- sche Daten, in die der Arzt auch hineinschaut und denen er vertrauen darf, entfalten den Nutzen, den man sich von einer elektronischen Patientenakte verspricht.  Die Debatte ist geprägt von falschen Heilsversprechen und   unbegründeten Befürchtungen, sagt Sebastian Semler, Geschäftsführer der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.

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