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Zweitveröffentlichungsrecht

Steuerfinanziertes Wissen für alle

Foto: Universität Wien, CC BY-NC 2.0

Ergebnisse aus öffentlich geförderter Forschung sollen nach einer gewissen Frist frei im Internet publiziert werden dürfen. Das vor gut zwei Jahren verabschiedete Gesetz zum Zweitveröffentlichungsrecht ist jedoch immer weiter aufgeweicht worden. Die Grünen fordern nun eine Verbesserung der Regelung. Ein Kommentar von Christoph Bruch vom Helmholtz Open Science-Koordinationsbüro.

Ein Kommentar von Christoph Bruch (Helmholtz Open Science-Koordinationsbüro)

Steuerfinanziertes Wissen darf nicht ausschließlich hinter Bezahlschranken zugänglich sein. Bund und Länder fördern die Wissenschaft mit Milliarden. Die Ergebnisse der aus Steuermitteln finanzierten Forschung sollten selbstverständlich für alle zugänglich sein. Zu dumm, dass dies für Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften oder Sammelbänden in vielen Fällen nicht zutrifft. Die Vorteile der freien Zugänglichkeit liegen auf der Hand: Die wissenschaftliche Community würden profitieren, denn die Preise für Abonnements wissenschaftlicher Fachzeitschriften steigen seit den 1990er Jahren rasant an, so dass selbst den bestausgestatteten wissenschaftlichen Einrichtungen die finanzielle Luft ausgeht. Viele kleine und mittlere Unternehmen könnten von den Forschungsergebnissen profitieren. Im medizinischen Bereich etwa wären Ärzte und vielleicht sogar deren Patienten dankbar, wenn sie sich direkt durch Fachveröffentlichungen informieren könnten.

Über Jahre forderte deshalb die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen ein sogenanntes Zweitveröffentlichungsrecht. Damit ist gemeint, dass eine wissenschaftliche Veröffentlichung, die auf öffentlich geförderter Forschung basiert, nach einer Wartefrist von sechs bis zwölf Monaten nach der Originalveröffentlichung im Internet kostenfrei zugänglich gemacht werden kann. Diese Zweitveröffentlichung darf jedoch keinen gewerblichen Zwecken dienen. Weltweit betreiben wissenschaftliche Einrichtungen spezielle Datenbanken, sogenannte Repositorien, über die wissenschaftliche Publikationen kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden und dauerhaft zugänglich bleiben. Letzteres ist von großer Bedeutung für das Funktionieren wissenschaftlicher Kommunikation.

Vor gut zwei Jahren wurde zwar im Rahmen einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ein Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38(4) UrhG) verabschiedet. Im Gesetzgebungsprozess wurde es aber derart entkernt, dass es bis heute wenig praktischen Nutzen entfaltet. Zu den zentralen Defiziten des geltenden Zweitveröffentlichungsrechtes zählt, dass es im Regelfall nicht für Angehörige von Universitäten gelten soll.

Dieser Umstand bewog die Ausschüsse für Recht und Kulturfragen des Bundesrates im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu einer Stellungnahme, in welcher die Verfassungsmäßigkeit der Interpretation des Gesetzes durch die Bundesregierung in Zweifel gezogen wird. Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen protestierte gegen eine Diskriminierung der forschenden Hochschulangehörigen. Die Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen veröffentlichte FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht. Viele der Unklarheiten im Gesetz können dort jedoch nur benannt, nicht aber gelöst werden.

Seit Jahren setzt sich die Helmholtz-Gemeinschaft dafür ein, die wissenschaftliche Publikationspraxis so zu ändern, dass Publikationen, die auf öffentlich geförderter Forschung beruhen, kostenfrei zugänglich werden. Zur Vernetzung der Aktivitäten innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft wurde dafür schon vor gut zehn Jahren das Helmholtz Open Science-Koordinationsbüro eingerichtet.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an allen Helmholtz-Zentren ziehen am gleichen Strang. Sie wollen durch sogenanntes Open-Access-Publizieren in qualitätsgesicherten Zeitschriften die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse steigern. Oft wird dies jedoch durch prohibitive Publikationsgebühren in Höhe mehrerer Tausend Euro pro Artikel verhindert. Ein echtes Zweitveröffentlichungsrecht würde die Autorinnen und Autoren aus dieser Zwickmühle befreien.

Jetzt fordern die Grünen von der Bundesregierung eine Verbesserung der Regelung. Das Helmholtz Open Science Koordinationsbüro begrüßt diesen Vorstoß. Seit Jahren setzen wir uns im Namen der Helmholtz Gemeinschaft dafür ein, die wissenschaftliche Publikationspraxis so zu ändern, dass Publikationen, die auf öffentlich geförderter Forschung beruhen, im Internet kostenfrei zugänglich werden.

Auch im europäischen Ausland findet der Ansatz Beifall, wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren mit Hilfe von Zweitveröffentlichungsrechten rechtssicher zu ermöglichen, ihre Publikationen kostenfrei online zu stellen. In den Niederlanden (Art. 25fa Copyright Act) und in Österreich (§ 37a öUrhG) wurden vergleichbare Regelungen erlassen. In Frankreich steht eine Urheberrechtsnovellierung einschließlich Zweitveröffentlichungsrecht (Art. 17 im Gesetzentwurf für eine République numérique) kurz vor der Verabschiedung. In der Schweiz wird ernsthaft darüber diskutiert. Zeit, dass sich auch hierzulande etwas bewegt.

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