Helmholtz-Gemeinschaft

Der Senat empfiehlt: Die Aufteilung der Forschungsmittel

Senat und Senatskommission

Der extern besetzte Senat hat in der Helmholtz-Gemeinschaft die wichtige Funktion, Empfehlungen an die Zuwendungsgeber für thematische Prioritäten und die finanzielle Förderung der Forschungsprogramme zu beschließen. Um zu diesen Empfehlungen zu gelangen, berät er zunächst im Rahmen der forschungspolitischen Vorgaben die Struktur und die Strategien der Forschungsbereiche. Dann veranlasst er die Bewertung der Forschungsprogramme durch unabhängige, international angesehene Expertinnen und Experten und berät deren Ergebnisse, um daraus die Finanzierungsempfehlungen für die Zuwendungsgeber abzuleiten. Der Senat tagt mindestens einmal im Jahr.
Um seine Beratungen über die Ergebnisse der Programmbegutachtung vorzubereiten, hat der Senat die Senatskommission eingerichtet. Ihr gehören ständige, aber auch - je nach beratenem Forschungsbereich - wechselnde Mitglieder an.

Die Mitglieder

  • die für die Forschung zuständige Bundesministerin,
  • zwei von den betroffenen Bundesländern benannte Forschungsminister,
  • sechs externe Wissenschaftler, die das Spektrum der Helmholtz-Gemeinschaft abdecken sollten,
  • sechs Persönlichkeiten aus der Wirtschaft,
  • ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und ein von den betroffenen Bundesländern benannter Vertreter der Finanzministerien der Länder,
  • zwei Vertreter, die aus dem Kreise der Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz und des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates von diesen bestimmt werden,
  • zwei Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
  • der Präsident des Helmholtz-Gemeinschaft e.V., der den Vorsitz im Senat führt.


Die Senatskommission setzt sich - unter dem Vorsitz des Helmholtz-Präsidenten - so zusammen: Ständige Mitglieder sind drei Wissenschaftler sowie drei Experten aus der Wirtschaft, die insgesamt das Spektrum der Forschungsbereiche der Helmholtz-Gemeinschaft abdecken sollten, ein Vertreter des für die Forschung zuständigen Bundesministeriums und zwei von den betroffenen Bundesländern benannte Vertreter. Hinzu kommen, je nach behandeltem Forschungsbereich, weitere wechselnde Mitglieder, nämlich Vertreter des Helmholtz-Senats, des Bundes sowie die Vorsitzenden der Gutachtergruppen für die Programme des behandelten Forschungsbereichs.

07.02.2012

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