Helmholtz-Gemeinschaft

Die Governancestruktur der Helmholtz-Gemeinschaft

AUSSCHUSS DER ZUWENDUNGSGEBER

Der Ausschuss der Zuwendungsgeber – Bund und Sitzländer – beschließt die forschungspolitischen Vorgaben einschließlich der Forschungsbereiche für eine mehrjährige Laufzeit und beruft die Mitglieder des Senats.

SENAT

Der extern besetzte Senat ist neben der Mitgliederversammlung das zentrale Gremium der Helmholtz-Gemeinschaft. Die Mitglieder des Senats sind "ex officio" Vertreter von Bund und Ländern, Parlament und Wissenschaftsorganisationen sowie für drei Jahre gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Im Senat werden alle wichtigen Entscheidungen beraten. Der Senat wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten.

SENATSKOMMISSION

Um seine Beratungen über die Empfehlung zur Finanzierung der Programme auf der Basis der Ergebnisse der Programmbegutachtung und über die Investitionspriorisierung vorzubereiten, hat der Senat die Senatskommission eingerichtet. Ihr gehören als ständige Mitglieder "ex officio" Vertreter von Bund und Ländern sowie externe Vertreter für die sechs Forschungsbereiche, aber auch – je nach beratenem Forschungsbereich – wechselnde Mitglieder an.


 

PRÄSIDENT (Prof. Dr. Jürgen Mlynek)

Der hauptamtliche Präsident vertritt die Helmholtz-Gemeinschaft nach außen und moderiert den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Er ist zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung der Empfehlungen des Senats zur Programmförderung. Er koordiniert die forschungsbereichsübergreifende Programmentwicklung, das zentrenübergreifende Controlling und die Entwicklung der Gesamtstrategie.


VIZEPRÄSIDENTEN

Der Präsident wird von acht Vizepräsidenten unterstützt, beraten und vertreten. Sechs wissenschaftliche Vizepräsidenten sind zugleich die Koordinatoren der sechs Forschungsbereiche. Der kaufmännischadministrative Bereich ist durch zwei administrative Vizepräsidenten vertreten.

GESCHÄFTSSTELLE

Die Geschäftsstelle unterstützt den Präsidenten und die Vizepräsidenten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.


 

FORSCHUNGSBEREICHE

 

In sechs Forschungsbereichen, die auf Grundlage der Programmorientierten Förderung forschen, kooperieren Helmholtz-Wissenschaftler zentrenübergreifend mit externen Partnern – interdisziplinär und international.

 

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Helmholtz-Gemeinschaft ist ein eingetragener Verein, ihre Mitglieder sind 16 (ab dem 01.01.2012 mit dem Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) 17*) rechtlich selbstständige Forschungszentren und ein assoziiertes Mitglied. Zentrales Gremium der Gemeinschaft ist – neben dem Senat – die Mitgliederversammlung, der je ein wissenschaftlich-technischer und kaufmännischer Vorstand der Mitgliedszentren angehören. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben des Vereins. Sie steckt den Rahmen für die zentrenübergreifende Erarbeitung von Strategien und Programmen ab und hat Vorschlagsrecht für die Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Senats.


  • Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung
  • Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
  • Deutsches Krebsforschungszentrum
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
  • Deutsches Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen DZNE
  • Forschungszentrum Jülich
  • Karlsruher Institut für Technologie
  • GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
  • Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung
  • Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
  • Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie
  • Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf
  • Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung
  • Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
  • Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungZentrum - GFZ
  • Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin-Buch
  • Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (assoziiertes Mitglied)
08.02.2012

Kontakt

Geschäftsstelle Berlin

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Fax: +49 30 206329-65
org(at)helmholtz.de


Geschäftsstelle Bonn

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Fax: +49 228 30818-30
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