10. April 2002 Helmholtz-Geschäftsstelle
Stellungnahme zur Aufnahme eines Staatszieles "Tierschutz" in die Verfassung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und die Max-Planck-Gesellschaft beobachten mit Aufmerksamkeit die erneuten Bestrebungen, ein Staatsziel "Tierschutz" in die Verfassung aufzunehmen.
Die Wissenschaftsorganisationen weisen auf die bereits vorhandene Bestimmung des Art 20 a GG hin, die dem Staat umfassend den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aufgibt und auf diese Weise auch den Tierschutz zur Aufgabe der öffentlichen Gewalt macht. Soweit der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Erweiterung des Art. 20 a GG für unverzichtbar hält, appellieren die Wissenschaftsorganisationen an den Gesetzgeber, im Verfahren der Ergänzung die Formulierung "einschließlich der Tiere" zu wählen.
Die Gefahr des Missverständnisses, dass vom Gesetzgeber eine Verschärfung des in Deutschland auf höchstem Niveau gesicherten individuellen Tierschutzes beabsichtigt sei, sollte durch den ausdrücklichen Hinweis auf die Priorität des überindividuellen Tierschutzes in der Gesetzesbegründung ausgeräumt werden.
gez. Ernst-Ludwig Winnacker, gez. Walter Kröll, gez. Hubert Markl

