Hermann

Aus der Forschung

Die Forschung ist auch auf embryonale Stammzellen angewiesen (im Bild adulte Stammzellen). Bild: Helmholtz-Zentrum München

Die Forschung ist auch auf embryonale Stammzellen angewiesen (im Bild adulte Stammzellen). Bild: Helmholtz-Zentrum München

 
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Tragfähiger Kompromiss für Stammzellforscher

Am 11. April hat der Bundestag über die Zukunft der Stammzellforschung in Deutschland entschieden. Es lagen vier Gesetzentwürfe vor, die von der weitgehenden Liberalisierung bis hin zum kompletten Verbot der Stammzellforschung reichten. Die Abgeordneten haben für eine einmalige Verschiebung des bisherigen Stichtags vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 gestimmt. Aus Sicht der Wissenschaft ist dies ein tragfähiger Kompromiss, nun können auch Forscher in Deutschland mit den neueren Stammzelllinien arbeiten. Zudem laufen sie nicht mehr Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn sie mit Kollegen aus dem Ausland zusammenarbeiten, denn auch die Strafandrohung für solche Kollaborationen fällt in dem neuen Gesetz. Gleichzeitig werden die in Deutschland bestehenden ethischen Bedenken angemessen berücksichtigt.

In jüngerer Zeit hat kaum ein Gebiet so starken Einfluss auf die forschende Medizin und die Lebenswissenschaften erlangt wie die Stammzellforschung und insbesondere die Forschung an embryonalen pluripotenten Stammzellen. Mit ihrer unbegrenzten Vermehrbarkeit und der Fähigkeit, in alle Gewebe und Organe auszudifferenzieren, sind embryonale Stammzellen nach wie vor nicht durch adulte oder induzierte pluripotente Stammzellen zu ersetzen, die aus der Haut oder anderen Geweben gewonnen werden können. Allerdings hoffen wir, dass die intensive Charakterisierung menschlicher embryonaler Stammzellen es mittelfristig erlaubt, auch solche adulten Stammzellen für die Medizin einsetzbar zu machen. Dies betrifft sowohl die Entschlüsselung von Entstehungswegen menschlicher Erkrankungen und die Entwicklung neuer Arzneimittel als auch den möglichen Einsatz von Stammzellen für die Transplantationsmedizin.

Wir begrüßen es außerordentlich, dass nun auch deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zugang zu den neuen menschlichen embryonalen Stammzelllinien erhalten. Nur so wird unser Land auf diesem wichtigen Feld Beiträge leisten und aktiv an der Entwicklung möglicher Anwendungen mitwirken können. Die Entscheidung des Bundestags hat dafür die Voraussetzung geschaffen und belegt, dass die Argumente der Forschung in der Gesellschaft Gehör finden.

 

Prof. Dr. med. Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg und Vizepräsident der Helmholtz-Gemeinschaft für den Bereich Gesundheit

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11.01.2013
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