Nichtraucherschutz in Europa: Deutschland, Frankreich und Spanien auf dem Prüfstand
- Datum:
- 3. Dezember 2008, 12.30 bis 13.30 Uhr
- Ort:
- Deutsches Krebsforschungszentrum
Kommunikationszentrum, Konferenzraum 1
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 das Passivrauchen als gesundheitsgefährdend anerkannt und den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens als ein "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" bezeichnet, das verfassungsrechtlich Vorrang hat vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher. Das Bundesverfassungsgericht stellt unmissverständlich klar, dass die Gefährlichkeit des Passivrauchens ein generelles Rauchverbot rechtfertige.
Anlässlich der 6. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, die vom Deutschen Krebsforschungszentrum veranstaltet wird, steht der Nichtraucherschutz in drei europäischen Ländern auf dem Prüfstand: Wie unterscheiden sich Deutschland, Frankreich und Spanien beim Schutz vor Passivrauchen? Welche Einstellung besteht in der deutschen Bevölkerung zum Nichtraucherschutz? Diese und weitere Fragen werden auf unserer Pressekonferenz beantwortet.
Themen und Referenten:
Dr. Martina Pötschke-Langer
Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg:
Deutschland zwischen umfassendem Nichtraucherschutz und Ausnahmeregelungen
Nicolas Villain
Koordinator des Comité National Contre le Tabagisme (CNCT), Paris:
Frankreich: Konsequenter Nichtraucherschutz nach 15 Jahren Zaudern
Nick Schneider
Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg:
Das "spanische" Modell des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie: Eine Bilanz des Scheiterns
Moderation:
Dr. Stefanie Seltmann

